Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemein Bedingungen Fahrradverleih Dousberg (BOVAG)                                                                                                                                                                                  Englische Version unten

Artikel 1 Miete

Der Mietpreis wird auf der Grundlage der von Fietsverhuur Dousberg zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags angewandten Tarife festgelegt.

Artikel 2 Definitionen

Fahrrad: das Fahrrad, das Gegenstand des Mietvertrags ist;

Mieter: die natürliche oder juristische Person, die als Mieter den Mietvertrag abschließt;

Vermieter: die natürliche oder juristische Person, die als Vermieter den Mietvertrag abschließt".

Artikel 3 Zahlung

  1.  Die Mietgebühr und alle anderen Beträge müssen bezahlt werden, bevor die gemieteten Gegenstände abgeholt werden.
  2.  Pro Artikel wird ein Pfand erhoben. Wenn im Vertrag anders angegeben. Diese Kaution wird verwendet, um das Mietobjekt in gutem Zustand an den Mieter zurückzugeben. Jede Beschädigung oder jeder Diebstahl wird von der Kaution abgezogen.
  3.  Wenn der Mieter das/die Fahrrad/Fahrräder aus irgendeinem Grund nicht benutzen kann, haftet der Vermieter nicht für die daraus entstehenden Kosten und Schäden. 
  4.  In dem im vorigen Absatz genannten Fall bleibt der Mieter verpflichtet, den vollen Mietbetrag und alle anderen in der Rechnung genannten Beträge zu zahlen, es sei denn, der Mieter kann in Bezug auf den Mietbetrag nachweisen, dass die Unfähigkeit, das/die Fahrrad/Fahrräder zu benutzen, auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits zu Beginn der Mietzeit bestand.
  5. Reservierungen, die nicht im Voraus bezahlt wurden, werden ab 11 Uhr für weitere Vermietungen freigegeben, es sei denn, der Mieter hat etwas anderes mitgeteilt und/oder mit ihm vereinbart.

Artikel 4 Mietzeitraum

  1.  Der Mietzeitraum ist der Zeitraum zwischen den im Vertrag genannten Zeitpunkten des Mietbeginns und der Rückgabe.
  2.  Eine Verlängerung der Mietzeit kann nur nach Genehmigung durch den Vermieter und zu den in Artikel a genannten (Verlängerungs-)Tarifen erfolgen.
  3.  Die vorzeitige Rückgabe des/der Fahrrads/Fahrräder führt zur Beendigung des Mietvertrags, ohne dass Sie Anspruch auf eine Minderung des im Vertrag genannten Mietpreises oder des durch die Verlängerung erhöhten Mietpreises haben.
  4.  Das/die Fahrrad/e müssen spätestens zu dem im Vertrag angegebenen Rückgabezeitpunkt an die Adresse des Vermieters zurückgegeben werden. Das Abstellen der Fahrräder vor der Rezeption des Dormio Resort Maastricht oder die Abgabe an der Rezeption des Dormio Resort Maastricht stellt keine offizielle Rückgabe der gemieteten Fahrräder und des Zubehörs dar. 
  5.  Wenn die ursprüngliche oder verlängerte Mietdauer um mehr als 15 Minuten überschritten wird, weil das/die Fahrrad/e nicht rechtzeitig an die Adresse des Vermieters zurückgegeben wird/werden, wird die Miete zu den in Artikel 1 genannten Tarifen fortgesetzt, bis das/die Fahrrad/e beim Vermieter eingegangen ist/sind.
  6.  Unbeschadet der Bestimmungen des vorigen Absatzes hat der Vermieter in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären und die unverzügliche Rückgabe des/der Fahrrads/Fahrräder zu verlangen oder das/die Fahrrad/Fahrräder wieder in Besitz zu nehmen, wo und bei wem auch immer sich das/die Fahrrad/Fahrräder befinden. Der Vermieter hat diese Befugnis auch, wenn der Mieter eine der Bedingungen des Mietvertrags nicht einhält.

Artikel 5 Nutzung/Haftung

  1.  Das/die Fahrrad/Fahrräder darf/können nur für den normalen Zweck und von dem/den im Mietvertrag genannten Fahrer(n) benutzt werden. Das/die Fahrrad/e müssen dem Vermieter sauber und in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es/sie erhalten wurde(n). Der Vermieter akzeptiert Verschmutzungen, die durch normalen Gebrauch entstehen.
  2. Das/die Fahrrad/e wird/werden dem Mieter zu Beginn der Mietzeit in einwandfreiem Zustand ausgehändigt. Wenn der Mieter feststellt, dass etwas nicht in Ordnung ist, sollte er dies dem Vermieter sofort mitteilen. Am Ende des Mietzeitraums kann Fietsverhuur Dousberg nicht für eventuelle Defekte/Mängel haftbar gemacht werden.
  3.  Der Mieter muss das/die Fahrrad/Fahrräder pfleglich behandeln. Der Mieter muss Vorkehrungen gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl treffen. Schließen Sie das Fahrrad immer mit den vom Mieter bereitgestellten Ring- und Steckschlössern (oder zusätzlichen Kabelschlössern) ab. Bewahren Sie Fahrräder immer in einem dafür vorgesehenen Fahrradschuppen oder Abstellraum in der Nähe des Hauses, der Wohnung oder des Wohnsitzes auf. Lassen Sie Ihr(e) Fahrrad(e) niemals unverschlossen/unbewacht.
  4. Het resort is voorzien van bergingen bij nagenoeg alle woningen en appartementen, hier dienen de fietsen gestald te worden. Het centrum van Maastricht is voorzien van een aantal bewaakte fietsenstallingen. De gratis fietsenstallingen bevinden zich op Markt 36-A, de Kesselskade en centraal station Maastricht.; De fiets(en) stallen buiten de daarvoor bedoelde plekken, kan leiden dat deze worden gestolen of opgehaald door de gemeente en getransporteerd naar het fiets depot. 
  5.  In jedem Fall sollten Sie das/die Fahrrad/e nicht auf unbefestigten Wegen benutzen.
  6.  Für Elektrofahrräder wird ein Helm empfohlen (nicht vorgeschrieben). Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn der Fahrer keinen ordnungsgemäßen Helm trägt.
  7.  Der Mieter haftet für Diebstahl und Schäden an dem/den gemieteten Fahrrad/Fahrrädern, bis der Vermieter das/die Fahrrad/Fahrräder in Besitz nimmt.

Artikel 6 Beschädigung, Verlust und Diebstahl

Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags im Geschäft erhält der Mieter eine Mietgarantie angeboten.
De huurgarantie houdt in dat u een lager eigen risico heeft bij diefstal, verlies en (ongeval)schade:
– Diefstal, alleen wanneer de sleutel kan worden overhandigd.
- Im Falle eines Verlustes muss sich der Mieter immer an die Stadt Maastricht (Abteilung Fahrraddepot) unter der Telefonnummer +31 (0)43 350 40 40 wenden. Wenn sich das Fahrrad dort befindet, kann der Mieter es gegen eine Gebühr abholen (dies ist nicht in der Mietgarantie enthalten).
- Schäden im Falle eines Zusammenstoßes oder Sturzes. nur, wenn das Fahrrad ordnungsgemäß benutzt wurde. 

De kosten van de huurgarantie bedragen:
€ 2,50,- per gewone fiets per dag;  
€ 5,- per tandem/elektrische fiets per dag;
€ 10,- per bakfiets per dag.

De huurgarantie dekt alleen de prijs van de fietsen. Er is te allen tijde een eigen risico. 
Bij een gewone fiets € 50,- per schade en € 100,- per diefstal. 
Bij een tandem en elektrische fiets € 200,- per schade en € 1000,- per diefstal.
Bij een elektrische bakfiets € 250,- per schade en  € 2500,- per diefstal. 
Deze kan niet worden afgekocht. De huurgarantie dekt geen persoonlijke schade of letsel.

Der Verlust eines Schlüssels und/oder eines Batterieladegeräts ist nicht durch die Mietgarantie abgedeckt, sondern geht zu Lasten des Mieters. Die Kosten für die Beschaffung eines neuen Originalschlüssels betragen €15,-. Der Preis für ein original Bosch Ladegerät beträgt € 129,-.

Wenn der Mieter die Mietgarantie nicht in Anspruch nimmt, sind die gemieteten Fahrräder nicht gegen Verlust/Diebstahl und/oder Kaskoschäden versichert. Der Mieter haftet für die Beschädigung oder den Verlust des/der Fahrrads/Fahrräder oder von Teilen davon sowie für die Fahrradschlüssel und die Kette/Schlösser. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts wird der Schadensbetrag in Rechnung gestellt. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den Schlüssel aushändigen. Die Abholung des Fahrrads und/oder die Rückgabe der Kaution entbindet den Mieter nicht von seiner Verpflichtung zum Ersatz von Schäden, die während des Mietzeitraums entstanden sind.

Kosten van de fietsen bij het niet afnemen van de huurgarantie:
Stadsfiets 3 versnellingen € 875,- (Batavus Personal Bike N3)
Stadsfiets met 7 versnellingen € 1099,- (Cortina Socio)
Sportieve stadsfiets met 7 versnellingen € 899,- (Trek District 2 EQ)
Sportieve stadsfiets met 9 versnellingen € 899,- (Trek Verve 2 EQ)
Elektrische fiets € 2499,- (Trek District+ 1 400Wh)
Kindertandem € 2499,- (Onderwaterfiets XL N7)
Elektrische Bakfiets € 5999,- (Urban Arrow Family 545Wh)

Artikel 7 Kosten während der Mietzeit

Alle Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem/den Fahrrad/en gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso trägt der Mieter alle Kosten, die mit der Nutzung zusammenhängen, wie z.B. Lagerung und Reparaturen, wie z.B. Pannen und unsachgemäße Verwendung mit daraus resultierenden Defekten und Kosten. Allgemein Wartungsarbeiten, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind, gehen zu Lasten des Vermieters.

Artikel 8 Reservierung/Stornierung

  1.  Alle reserveringen; online, per mail of telefonisch, dienen direct financieel voldaan te worden. 
  2.  Im unwahrscheinlichen Fall einer Stornierung kann diese kostenlos erfolgen, sofern sie nicht länger als 48 Stunden im Voraus schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt wird. Zwischen 48 und 24 Stunden vor der Reservierung wird 50% in Rechnung gestellt. In den letzten 24 Stunden werden 100% des Gesamtbetrags berechnet. 

Artikel 9 Personenbezogene Daten

Die persönlichen Daten des Mieters, die im Vertrag erwähnt werden, werden vom Vermieter im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet. Auf der Grundlage dieser Verarbeitung kann der Vermieter: den Vertrag ausführen, einen optimalen Service bieten, den Mieter rechtzeitig mit Produktinformationen und personalisierten Angeboten versorgen. Einem eventuellen Widerspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter wird bei der Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung Rechnung getragen.

 

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Terms and Conditions Fietsverhuur Dousberg (BOVAG)

Artikel 1 Miete

Die Miete wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags durch Fietsverhuur Dousberg geltenden Tarife festgelegt.

Artikel 2 Begriffe

Fahrrad: das Fahrrad, das Gegenstand des Mietvertrags ist;

Mieter: die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag als Mieter abschließt;

Eigentümer: die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag als Mieter abschließt.

Artikel 3 Zahlung

  1.  Die Miete und alle anderen Beträge müssen im Voraus bezahlt werden.
  2.  Pro Artikel wird ein Pfand erhoben. Wenn im Vertrag anders angegeben. Diese Kaution dient dazu, das Mietobjekt in gutem Zustand an den Mieter zurückzugeben. Eventuelle Schäden oder Diebstahl werden zusätzlich zur Kaution beglichen.
  3.  Wenn der Mieter das/die Fahrrad/e aus irgendeinem Grund nicht benutzen kann, haftet der Vermieter nicht für die daraus entstehenden Kosten und Schäden.
  4.  In dem im vorigen Absatz genannten Fall bleibt der Mieter verpflichtet, den vollen Mietpreis und alle anderen in der Rechnung genannten Beträge zu zahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass das/die Fahrrad/e aufgrund eines Defekts, der bereits zu Beginn des Mietzeitraums vorlag, nicht benutzbar waren
  5. Nicht im Voraus bezahlte Reservierungen werden ab 11 Uhr für die weitere Vermietung freigegeben, es sei denn, der Eigentümer hat etwas anderes mitgeteilt und vereinbart.

Artikel 4 Mietzeitraum

  1.  Der Mietzeitraum ist der Zeitraum zwischen den im Vertrag angegebenen Abhol- und Lieferzeiten.
  2.  Die Mietdauer kann nur mit Genehmigung des Eigentümers zu den in Artikel a genannten (Verlängerungs-)Tarifen verlängert werden.
  3.  Die Zwischenlieferung des/der Fahrrads/Fahrräder führt zur Beendigung des Mietvertrags, ohne dass ein Recht auf Minderung laut Vertrag oder auf Verlängerung der Mietdauer besteht.
  4.  Das/die Fahrrad/Fahrräder müssen abgeholt und an die Adresse des Eigentümers zu dem im Vertrag angegebenen spätesten Rückgabezeitpunkt zurückgegeben werden.
  5.  Wenn die ursprüngliche oder verlängerte Mietdauer um mehr als 15 Minuten überschritten wird, weil das/die Fahrrad/e nicht rechtzeitig an die Adresse des Eigentümers geliefert wurden, wird die Miete zu den in Artikel 1 genannten Tarifen fortgesetzt, bis die Fahrräder beim Eigentümer eingegangen sind.
  6.  Unbeschadet des vorstehenden Absatzes hat der Vermieter das Recht, den ohne gerichtliche Intervention beendeten Mietvertrag zu kündigen und die Rückgabe oder Rücknahme des/der Fahrrads/Fahrräder zu verlangen, wo und wo immer sich das/die Fahrrad/Fahrräder befindet/befinden. Der Eigentümer hat diese Befugnis auch, wenn der Mieter die Bedingungen des Mietvertrags nicht einhält.

Artikel 5 Nutzung / Verantwortung

  1.  Das/die Fahrrad/e dürfen nur wie vereinbart für ihren normalen Bestimmungsort und die im Vertrag angegebenen Fahrer verwendet werden. Das/die Fahrrad/Fahrräder müssen so sauber zurückgegeben werden, wie sie zur Verfügung gestellt wurden. Verschmutzungen durch den normalen Gebrauch werden vom Eigentümer akzeptiert. 
  2.  Der Mieter kümmert sich gut um das/die Fahrrad/Fahrräder. Der Mieter muss Vorkehrungen gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl treffen. Schließen Sie Ihr(e) Fahrrad(e) immer ordnungsgemäß ab und lassen Sie es nicht unverschlossen/unbeaufsichtigt. Schließen Sie die Fahrräder immer an einen Gegenstand an oder stellen Sie sie sicher auf einem der bewachten Fahrradparkplätze im Stadtzentrum und am Urlaubsort in der Aufbewahrungsbox ab.
  3.  Das Zentrum von Maastricht ist mit einigen bewachten Fahrradabstellplätzen ausgestattet. Die kostenlosen Fahrradparkplätze befinden sich am Markt 36-A und an der Kesselskade. Es ist auch möglich, gegen eine Gebühr neben dem Hauptbahnhof zu parken.
    Wenn Sie Ihr Fahrrad an einem anderen Ort im Zentrum abstellen, besteht die Möglichkeit, dass es gestohlen oder von der Stadtverwaltung abgeholt und zum Fahrraddepot gebracht wird.
  4.  Die Fahrräder dürfen nicht auf Schotterflächen benutzt werden.
  5.  Für ein Elektrofahrrad wird ein Helm empfohlen (nicht vorgeschrieben). Der Eigentümer übernimmt keine Haftung, wenn der Fahrer keinen richtigen Helm trägt. 
  6.  Der Mieter bleibt für Diebstahl und Beschädigung des/der gemieteten Fahrrads/Fahrräder verantwortlich, bis der Eigentümer das/die Fahrrad/Fahrräder zurücknimmt.

Artikel 6 Beschädigung, Verlust und Diebstahl

Bei der Buchung auf der Website oder vor Unterzeichnung des Mietvertrags wird dem Mieter ein Mietgarantie (Mietgarantie), die Sie abdecken wird: 

- Diebstahl, nur wenn der Mieter den/die Schlüssel und den offiziellen Polizeibericht vorlegen kann.
- Bei Verlust oder Diebstahl muss der Mieter die Gemeindeverwaltung (Abteilung Fahrraddepot) anrufen: +31 (0)43 350 40 40. Wenn das/die Fahrrad/Fahrräder da sind, können sie gegen eine Gebühr (nicht in der Mietgarantie enthalten) abgeholt werden.
- Schäden, nur wenn das Fahrrad/die Fahrräder ordnungsgemäß benutzt wird/werden

The costs of the Rental Guarantee are:
€ 2,50,- per city bicycle per day;  
€ 5,- per kids-tandem and elektric bicycle per day;
€ 10,- per cargo bicycle per day.

The Rental Guarantee only covers the price of the bicycle(s). There is always a own risk.
For city bicycles € 50,- per damage and € 100,- per theft. 
For the child-tandem and electric bike € 200,- per damage and € 1000,- per theft.
For cargo bicycles € 250,- per damage and € 2500,- per theft. 
This cannot be bought off. The rentall guarantee doesn’t cover personal damage or injury.

Der Verlust eines Schlüssels oder eines Ladegeräts ist nicht durch die Mietgarantie abgedeckt, sondern geht zu Lasten des Mieters.
The cost are € 15,- to receive a new official key.

Falls der Mieter die Mietgarantie nicht in Anspruch nimmt, sind die gemieteten Fahrräder nicht gegen Diebstahl oder Kaskoschäden versichert. Der Mieter haftet für Schäden oder Verlust des/der Fahrrads/Fahrräder oder von Teilen davon sowie für Fahrradschlüssel und Ketten/Schlösser. Im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls wird der Schadensbetrag in Rechnung gestellt. Wenn das/die Fahrrad/Fahrräder gestohlen werden, muss der Mieter den/die Schlüssel aushändigen. Die Entgegennahme und / oder Rückgabe der Kaution entbindet den Mieter nicht von seinen Verpflichtungen zum Ersatz von Schäden / Diebstählen, die während des Mietzeitraums verursacht wurden.

Kosten van de fietsen bij het niet afnemen van de huurgarantie:
City bicycle 3 speed € 875,- (Batavus Personal Bike N3)
City bicycle 7 speed € 1099,- (Cortina Socio)
Sport city bicycle 7 speed € 899,- (Trek District 2 EQ)
Sport city bicycle 7 speed € 899,- (Trek Verve 2 EQ)
Electric bicycle € 2499,- (Trek District+ 1 400Wh)
Kidstandem € 2499,- (Onderwaterfiets XL N7)
Elektric Cargobicyle € 5999,- (Urban Arrow Family 545Wh)

Artikel 7 Kosten während der Mietzeit

Alle Gebühren und Steuern in Bezug auf das/die Fahrrad/Fahrräder gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso sind alle Kosten, die mit der Nutzung verbunden sind, wie z.B. Lagerung und Reparaturen wie platte/kaputte Reifen und alle Defekte und Kosten, die aus unsachgemäßer Nutzung resultieren. Die normalen Wartungsarbeiten, die nicht dem Mieter angelastet werden können, gehen zu Lasten des Eigentümers.

Artikel 8 Vorbehalt/Annulation

  1.  All reservations; online, per mail of by phone, payment must be made immeditately.
  2.  In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Sie stornieren müssen, können Sie dies bis zu 48 Stunden im Voraus kostenlos tun, indem Sie eine E-Mail schreiben. Zwischen 48 und 24 Stunden vor der Reservierung werden 50% des Betrags berechnet. In den letzten 24 Stunden werden 100% des Betrags abgebucht.

Artikel 9 Personenbezogene Daten

Die auf dem Vertrag angegebenen persönlichen Daten des Mieters werden vom Eigentümer im Sinne des niederländischen Gesetzes zum Schutz persönlicher Daten verarbeitet. Auf der Grundlage dieser Verarbeitung kann der Eigentümer: den Vertrag ausführen, optimalen Service bieten, den Mieter rechtzeitig mit Produktinformationen versorgen und personalisierte Angebote machen. Gegen die Bearbeitung zugunsten der Direktwerbung werden alle Einwände, die der Mieter gegenüber dem Eigentümer erhebt, berücksichtigt.

 

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